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  • Verkehrsunfall - Unfallhilfe

Verkehrsunfall / Unfallhilfe - Was steckt dahinter?

Leihwagen, Mietwagen:

Gibt es nur für den Fall der Durchführung einer Reparatur oder in einem Totalschaden, wenn ein Ersatzfahrzeug tatsächlich angeschafft wurde. Man kann entweder Nutzungsausfall oder Leihwagenkosten/Mietwagenkosten geltend machen. Die Höhe der Mietwagenkosten wird in Abhängigkeit von Typ und Alter der beschädigten Fahrzeugs gezahlt.

Nutzungsausfall:

Gibt es nur für den Fall der Durchführung einer Reparatur oder bei einem Totalschaden, wenn ein Ersatzfahrzeug tatsächlich angeschafft wurde. Man kann entweder Nutzungsausfall oder Leihwagenkosten/Mietwagenkosten geltend machen. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist abhängig von Typ und Alter der beschädigten Fahrzeugs.

Restwert:

Damit wird der  Wert des beschädigten Fahrzeugs ohne Reparatur bezeichnet. Der Restwert wird durch Restwertangebote von Käufern ermittelt. Der vom Gutachter ermittelte Restwert ist grundsätzlich bindend, solange die gegnerischen Versicherung kein höheres Restwertangebot abgibt.

Totalschaden:

Dieser Schaden besteht sobald nach dem Gutachten der Reparaturwert brutto höher ist als der Wiederbeschaffungswert.

Wiederbeschaffungswert:

Dies ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs eine Sekunde vor dem Unfall. Es wird der Wert berechnet, der erforderlich ist um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt wieder zu beschaffen. Der vom Gutachter zugrunde gelegte Wiederbeschaffungswert ist maßgeblich.

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