Opferhilfe / Opferschutz

Opferentschädigungsgesetz (OEG)


Opfer von Gewalttaten können entschädigt werden, wenn Sie durch die Tat gesundheitliche Beeinträchtigungen körperlicher und / oder seelischer Art erlitten haben, können Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) beantragt werden.

Gewalttaten im Sinne des OEG sind zum Beispiel:

  • vorsätzliche Körperverletzungs- und Tötungshandlungen
  • Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen
  • der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Leistungen nach dem OEG, die gewährt werden können:

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • psychotherapeutische Behandlungen
  • laufende Renten an Geschädigte und an Hinterbliebene
  • Maßnahmen der Rehabilitation

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