Opferhilfe / Opferschutz
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Opfer von Gewalttaten können entschädigt werden, wenn Sie durch die Tat gesundheitliche Beeinträchtigungen körperlicher und / oder seelischer Art erlitten haben, können Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) beantragt werden.
Gewalttaten im Sinne des OEG sind zum Beispiel:
- vorsätzliche Körperverletzungs- und Tötungshandlungen
- Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen
- der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Leistungen nach dem OEG, die gewährt werden können:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
- psychotherapeutische Behandlungen
- laufende Renten an Geschädigte und an Hinterbliebene
- Maßnahmen der Rehabilitation
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